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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Wohnmobilpark „Am Hutrasen“

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Stellplätzen sonstigen Einrichtungen und Dienstleistungen des Wohnmobilpark „Am Hutrasen“ (im Folgenden „Wohnmobilpark“ genannt) mit seinen Gästen (im Folgenden „Gast“ genannt).

1.2 Mit der Buchung oder der Inanspruchnahme von Leistungen des Wohnmobilparks erkennt der Gast diese AGB an.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Wohnmobilpark hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss und Buchung

2.1 Die Darstellung der Stellplätze, Mietunterkünfte und sonstigen Leistungen auf der Website, in Prospekten oder ähnlichem stellt kein verbindliches Angebot des Wohnmobilparks dar.

2.2 Buchungen können mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, die Homepage oder über Online-Buchungsportale erfolgen. Mit der Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

2.3 Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung (Reservierungsbestätigung) des Wohnmobilparks an den Gast zustande.

2.4 Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag in der Regel durch die Bestätigung der Buchung auf der Website oder per E-Mail zustande.

2.5 Sonderwünsche des Gastes sind nur verbindlich, wenn sie vom Wohnmobilpark schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise, die auf der Preisliste des Wohnmobilparks oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen sind.

3.2 Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kurtaxe oder sonstige lokale Abgaben sind, sofern nicht anders angegeben, nicht im Preis enthalten und werden gegebenenfalls gesondert berechnet.

3.3 Der Wohnmobilpark behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, wenn sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, andere staatliche Abgaben ändern oder die wirtschaftliche Entwicklung dies erfordert.

3.4 Sofern nicht anders vereinbart, werden Buchungen nur gegen Vorkasse und daher nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Zahlungsmodalitäten sind in der Buchungsbestätigung und/oder der dazugehörigen Rechnung geregelt.

3.5 Bei Zahlungsverzug behält sich der Wohnmobilpark das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben.

4. An- und Abreise

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, stehen die gebuchten Stellplätze oder Mietunterkünfte am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis 12:00 Uhr zu räumen.

4.2 Bei einer verspäteten Anreise (nach 20:00 Uhr) hat der Gast den Wohnmobilpark rechtzeitig zu informieren. Andernfalls behält sich der Wohnmobilpark das Recht vor, den Stellplatz oder die Mietunterkunft anderweitig zu vergeben. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich

4.3 Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises.

5. Stornierungsbedingungen

5.1 Stornierungen müssen schriftlich oder per E-Mail (tickets@womo-schweinfurt.de) erfolgen.

5.2 Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornierungsgebühren, sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden:
- bis 30 Tage vor Anreise: 10% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 2,00 €
- bis 10 Tage vor Anreise: 15% des Gesamtpreises jedoch mindestens 3,00 €
- weniger als 2 Tage vor Anreise: 20% des Gesamtpreises jedoch mindestens 5,00 €
- bei Nichtanreise: 100% des Gesamtpreises, keine Rückerstattung

5.3 Für Mietunterkünfte können gesonderte Stornierungsbedingungen gelten, die in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.

5.4 Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Wohnmobilpark kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Der Wohnmobilpark empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Pflichten des Gastes

6.1 Der Gast ist verpflichtet, den ihm zugewiesenen Stellplatz oder die Mietunterkunft sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen des Wohnmobilparks pfleglich zu behandeln und die Platzordnung des Wohnmobilparks einzuhalten. Die Platzordnung ist als Schild bei der Ver- und Entsorgung und auf der Website einsehbar.

6.2 Der Gast ist verpflichtet, sich und seine Mitreisenden bei der Ankunft anzumelden und bei der Abreise oder bei Änderungen zu melden. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.

6.3 Der Gast ist für die von ihm oder seinen Besuchern verursachten Schäden verantwortlich.

6.4 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem ist nicht gestattet. Ebenso sind Fahrzeuge ohne eigenes WC nicht zulässig. Werden nicht zulässige Fahrzeuge oder Wohnwägen oder Zelte gebucht so ist die Buchungsbestätigung unwirksam und eine Rückerstattung erfolgt nur unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Gesamtpreises, jedoch mindestens 5,00 €

6.5 Offenes Feuer ist auf dem Wohnmobilpark grundsätzlich untersagt, es sei denn, es sind dafür ausgewiesene und genehmigte Feuerstellen vorhanden. Grillen ist nur mit geeigneten Geräten und unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen erlaubt. Bei Wald- oder Grasbrandgefahr ist das Grillen nur noch mit elektrischen oder gasbetriebenen Grills gestattet. Das Rauchen ist dann nur noch direkt am Fahrzeug unter Nutzung geeigneter Aschenbecher zulässig. Die Zündung oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist bei uns im Naturschutzgebiet strengstens verboten, bei Zuwiderhandlungen sind wir gezwungen diese Anzuzeigen was hohe Bußgelder zur Folge hat.

6.6 Die Entsorgung von Abfällen darf nur in den dafür vorgesehenen Behältern erfolgen. Zigarettenkippen oder sonstiges Rauchzubehör sind ebenfalls nur in geeigneten Behältern zu entsorgen. Die Mülltrennung ist zu beachten. Bei Verstoß wird eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 50,00 € erhoben.

6.7 Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.

6.8 Haustiere sind auf dem Wohnmobilpark grundsätzlich erlaubt, bedürfen jedoch der vorherigen Anmeldung. Der Gast ist für das Verhalten seines Tieres verantwortlich und hat sicherzustellen, dass andere Gäste nicht beeinträchtigt werden. Es gelten die städtischen und regionalen Auflagen und Verordnungen auf dem gesamten Gelände. Hunde welcher der Kamphunde-Verordnung des Freistaats Bayern unterliegen, sind grundsätzlich, auch am Fahrzeug anzuleinen und müssen auf dem Gelände einen Maulkorb tragen

6.9 Die Nutzung der vorhanden Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

7. Haftung des Wohnmobilparks

7.1 Der Wohnmobilpark haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Wohnmobilparks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Wohnmobilpark nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige vom Wohnmobilpark nicht zu vertretende Umstände (z.B. Naturereignisse, Stromausfall, Baustellen, Streik) verursacht werden, ist ausgeschlossen.

7.4 Der Wohnmobilpark haftet nicht für Wertgegenstände, die der Gast auf dem Gelände oder in den Mietunterkünften belässt.

7.5 Die Teilnahme an Freizeitaktivitäten und die Nutzung der Einrichtungen des Wohnmobilpark erfolgen auf eigene Gefahr.

8. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Gastes erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung des Wohnmobilparks ist auf der Website einsehbar.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schweinfurt, sofern der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

9.4 Der Wohnmobilpark behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist auf der Website einsehbar.

Wohnmobilpark „Am Hutrasen
Betreiber: Ralf Höfling
Hutrasen
97424 Schweinfurt


Telefon: +49 (0)170 5481279
Email: info@womo-schweinfurt.de
Homepage: www.womo-schweinfurt.de


Stand: 1. April 2025


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Öffnungszeiten Anmeldung

Anreisezeit: 12:00 – 20:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Abreise immer bis 12:00 Mittags.

Öffnungszeiten Camperkiosk

Nebensaison:
Mo-Sa: 16:00 – 19:00 Uhr

Hauptsaison:
Mo-Sa: 14:00 – 20:00 Uhr

Adresse

Wohnmobilpark „Am Hutrasen“
Hutrasen
97424 Schweinfurt

Kontakt

Telefon: +49 (0) 170 – 5481279
E-Mail: info@womo-schweinfurt.de


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